Artikel 20, Absatz 4 des deutschen Grundgesetzes: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
KAMPF - AKTION - WIDERSTAND
17. Juni
Der Aufstand vom 17. Juni 1953 erfaßt über 400 Orte und rund 600 Betriebe in der DDR, landesweit beteiligen sich mehr als eine halbe Million Menschen. Die sowjetischen Stadtkommandanten verhängen in 167 von 217 Städten und Landkreisen den Ausnahmezustand. Mit Hilfe der Volkspolizei schlägt das sowjetische Militär die Erhebung blutig nieder. Genaue Zahlen über die Opfer liegen nicht vor. Die SED bezeichnet den Aufstand als "faschistischen Putschversuch" und verhaftet tausende "Rädelsführer" und "Provokateure".